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Diese kleine Serie ist uns eine Herzensangelegenheit. Wir widmen sie den Standardweisheiten, die Sie als Inhaber einer Pensionszusage überall hören können, die leider aber auch durch noch so häufiges Wiederholen nicht richtiger werden…

Teil 1 – „IHRE PENSIONSZUSAGE MUSS GANZ SCHNELL WEG! Sie verhindert einen späteren Unternehmensverkauf!“

Zunächst einmal sollte es Sie stutzig machen, wenn die Warnung vor der Pensionszusage mit Angeboten zur Auslagerung auf Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse gekoppelt ist. Hier könnte ja durchaus etwas anderes als die Sorge um Ihr unternehmerisches Wohlergehen im Vordergrund stehen, oder?

Dabei wollen wir die Probleme, die eine Pensionszusage auslöst, wenn plötzlich ein attraktiver Käufer vor der Tür steht, gar nicht klein reden – schließlich haben wir eine Vielzahl solcher Fälle moderiert. Oft ist die Pensionszusage eines der wichtigsten Themen bei Nachfolge & Unternehmensverkauf.

Wir haben nur etwas gegen eine pauschale Vorverurteilung und die daraus resultierenden „Lösungen“, die so oft zu massiv nachteiligen Ergebnissen bei Mittelstandsunternehmen führen.

Schauen wir mal auf die Fakten!

Ein typischer Unternehmer hat meist zwei Standbeine für seine Altersversorgung: Standbein 1 ist die Pensionszusage und Standbein 2 der Erlös aus dem Verkauf des Unternehmens.

Ihr Ziel ist es natürlich immer, das maximale Gesamtergebnis aus der Addition beider Standbeine zu erzielen, wobei es Ihnen sicherlich herzlich egal ist, wie viel dann von welchem Standbein stammt, oder? 

Beide Standbeine werden dabei übrigens aus der gleichen Quelle gespeist – dem wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Wenn also etwas davon in Ihre Pensionszusage fließt, ist es nicht verloren.

Ist Ihr Unternehmen überhaupt verkäuflich?

Bei der ganzen Trenddebatte „Weg mit der Pensionszusage“ wird kurioserweise oft vergessen, dass es eine Vielzahl von Unternehmen gibt, die gar nicht verkäuflich sind! Natürlich stimmt es, dass gerade in Zeiten niedriger Zinsen Konkurrenten oder reine Kapitalanleger bereit sind, unglaubliche Preise für florierende Unternehmen (ob klein oder groß) zu zahlen.

Diesen Unternehmen stehen aber ungleich mehr Unternehmen gegenüber, die trotz offensiven Anbietens niemand haben will. Kleine Handwerksunternehmen finden keine Nachfolger, bei Beratungsunternehmen, die von wenigen Mitarbeitern abhängen, ist das Abwanderungsrisiko zu hoch oder das Geschäft hängt an der Person des Gesellschafter-Geschäftsführers.

Diese Unternehmen können im besten Fall Kundenbestände und vielleicht etwas Betriebsausstattung verkaufen. Der Preis, den sie dafür erzielen, ist aber völlig unabhängig davon, ob eine Pensionszusage besteht oder nicht. Oder glauben Sie, ein Handwerker bekommt mehr beim Verkauf seines Firmenwagens, wenn er keine Pensionszusage hat?

Warum muss also hier die Pensionszusage weg? Sollten Sie nicht lieber dafür sorgen, dass die Pensionszusage auskömmlich finanziert wird, sodass Ihr wichtiges Standbein funktioniert?

Beantworten Sie sich also zuerst einmal ehrlich die Frage: Haben Sie wirklich ein verkäufliches Unternehmen?

Hilfe, ich habe ein begehrtes Unternehmen!

Okay, Sie gehören also zu den Pechvögeln mit einem attraktiven Unternehmen!

Dann müssen Sie jetzt aber sofort etwas gegen Ihre Pensionszusage unternehmen, oder? Nein, Sie können immer noch vollkommen entspannt sein.

Zunächst einmal stecken in der Übernahme von Unternehmen mit Pensionszusagen für den Käufer nicht nur Risiken, sondern auch unglaubliche Chancen.

Glauben Sie nicht?

Hier ein Beispiel:

Sie wollen mir Ihr Unternehmen ein halbes Jahr vor Rentenbeginn verkaufen und haben eine Pensionszusage von 5.000 € monatlich. Für die Übertragung auf einen versicherungsförmigen Pensionsfonds verlangt dieser 1.535.893 €. Ich biete Ihnen an, Ihre Pension zusammen mit Ihrem Unternehmen zu übernehmen. Für die Übernahme der Pension sinkt der Kaufpreis um 1.200.000€.

Sie bekommen also unterm Strich 335.000€ mehr aus Ihrem Unternehmensverkauf.

Klar, wenn Sie sehr alt werden, kostet mich das zusätzliches Geld! Dafür habe ich aber auch die Chance auf erhebliche Einsparungen, wenn Sie z. B. kurz nach Rentenbeginn versterben.


Unternehmenskauf trotz Pensionszusage? Warum denn nicht!


Es gibt durchaus Unternehmer, die Ihr Unternehmen mit Pensionszusage kaufen, vor allem, wenn sie Ihr Unternehmen unbedingt wollen! Es ist letztlich nur eine Frage des Pensionsgegenwertes (und dem damit verbundenen Kaufpreisabschlag), ob sich Käufer und Verkäufer mit dem Risiko-/ Chancenprofil bei der übernommenen Pensionszusage wohlfühlen.

Mein Käufer ist bestimmt von der Sorte: „Ich will die Pensionszusage aber nicht!“

Immer noch kein Grund zur Panik. Ihnen stehen mehrere Alternativen zur Verfügung, die Situation zeitnah aufzulösen. Hier eine kleine Auswahl:

Wenn ein tatsächlicher Kaufinteressent vor der Tür steht, ist immer noch Zeit, diese Alternative in Erwägung zu ziehen. Sie behalten so alle Optionen bis zu einer konkreten Einigung in der Hand. Interessant ist dieser Ansatz vor allem, wenn Sie eine laufende Rente beziehen wollen.

Gründen Sie eine eigene GmbH, auf die Sie sowohl die Pensionsverpflichtung, als auch das zugehörige Pensionsvermögen übertragen, um sich hieraus später eine laufende Rente zu zahlen. Falls Sie noch ein wenig arbeiten wollen, nachdem Sie Ihr Unternehmen verkauft haben, können Sie über diese GmbH auch Ihre Geschäfte abwickeln. Müssen Sie aber nicht!

Wenn Sie keine laufenden Renten benötigen (z. B. weil Sie ausreichend private Vorsorge getroffen haben oder weil das Vermögen aus dem Unternehmensverkauf ausreichend ist), besteht auch die Möglichkeit, sich die erreichten Pensionsansprüche mit einer einmaligen Kapitalzahlung einfach abfinden zu lassen.

Und zu guter Letzt können Sie auch einfach auf Ihre Pensionsansprüche verzichten. Klingt erst mal nicht optimal, das täuscht aber. Der Verzicht wird vollständig Ihrem Unternehmen als Wertsteigerung „gutgeschrieben“, erhöht also 1 zu 1 den Kaufpreis. Auch die persönliche steuerliche Belastung aus dem Verzicht wird durch die gleichhohe Senkung Ihres Gewinns aus dem Unternehmensverkauf ausgeglichen.

 


Konkreter wird es hier:

Erfolgreicher Unternehmensverkauf trotz Pensionszusage ist möglich!


Fazit

Eine Pensionszusage verhindert keinesfalls einen Unternehmensverkauf. Ja, sich mit der Perspektive Ihres Unternehmens frühzeitig zu beschäftigen macht Sinn, damit Sie eine vernünftige Planung für Ihren Ruhestand vornehmen können. Panik und Schnellschüsse hingegen aber nicht!

DIOMEDEA wünscht Ihnen viel Erfolg!