Worum geht es?
Pensionszusagen sind als Teil der Altersversorgung von Unternehmern sehr verbreitet. Meist sind die „Lebensphasen“ dieser Zusagen ziemlich ähnlich:
1. Zu Beginn steht die erstmalige Erteilung der Zusage, wenn es dem Unternehmen gut geht, um die möglichen Steuereffekte zu nutzen. Dies wird meist mit dem Abschluss einer Rückdeckungsversicherung (oder auch einer anderen Finanzierungsform) verbunden.
2. In Phase 2 folgt das sporadische Anpassen der Zusage – entweder, weil das Einkommen gestiegen ist oder, weil die Rückdeckungsversicherung mitteilt, dass die Erträge nicht reichen, um die Pension zu finanzieren – gern verbunden mit dem Angebot einer zusätzlichen Rückdeckungsversicherung. Hierbei handelt es sich um den weitaus häufigsten Fall.
3. Wir wollen uns in diesem Artikel der wichtigen dritten Phase widmen: der Vorbereitung des Ruhestandes. In einem kleinen Leitfaden sprechen wir die wichtigsten Fragen an und geben Ihnen Hinweise für eine gelungene Ruhestandsplanung:
Wann wollen Sie wirklich in Pension gehen?
Die meisten Pensionszusagen sehen 65 oder 67 als Pensionsbeginn vor. Ihre tatsächlichen Wünsche und Pläne können jedoch deutlich davon abweichen und unserer Erfahrung nach tun sie das auch bei den meisten Unternehmern.
Ihre Entscheidung hat sowohl deutliche Auswirkungen auf die tatsächliche Pensionshöhe mit der Sie rechnen können (so wird bei einem vorgezogenen Pensionsbeginn die Rente gekürzt), als natürlich auch auf die Finanzierung der Zusage auf Unternehmensseite.
Sie sollten Ihre Pläne daher auf den tatsächlich geplanten Ruhestandsbeginn ausrichten.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Ruhestandsplanung?
Möglichst noch gestern – hilfsweise heute!
Aber im Ernst – empfehlenswert ist 10 Jahre vor dem tatsächlich geplanten Ruhestandsbeginn. Warum? Weil hier noch alle steuerlichen Möglichkeiten zur Veränderung und/oder Finanzierung der Pensionszusage genutzt werden können.
Falls Sie diesen Zeitpunkt bereits verpasst haben, gilt: Jeder Tag zählt! Je länger Sie es herauszögern, desto geringer werden Ihre konkreten Gestaltungsmöglichkeiten und desto höher steigen Ihre Kosten!
Was soll zum Pensionsbeginn mit Ihrem Unternehmen passieren?
Die Standardvarianten sind: Sie verkaufen Ihr Unternehmen oder Sie geben es innerhalb der Familie weiter. Gibt es keinen Käufer oder keinen Nachfolger, bleibt das Unternehmen bei Ihnen.
Sie können es dann entweder liquidieren, mit einem Fremdgeschäftsführer weiterlaufen lassen oder den aktiven Geschäftsbetrieb einstellen und das Unternehmen als Vermögensverwaltung oder Rentner GmbH laufen lassen.
Jede dieser Möglichkeiten hat jedoch völlig unterschiedliche…
- Beschränkungen: Der Verkauf an einen Dritten bedeutet meist: Die Pensionszusage muss weg!
- Chancen: Bei der Rentner GmbH können Sie völlig frei über die Anlage der Pensionsgelder entscheiden!
- Risiken: Bleibt bei der familieninternen Nachfolge die Pension im Unternehmen, müssen die Anlagen dringend gegen Insolvenz gesichert werden!
- rechtliche Auflagen: Liquidieren können Sie nur, wenn Sie Ihre Pensionszusage vorher abgefunden, wertgleich ausgelagert oder darauf verzichtet haben!
- usw.
Je nachdem, welches Ziel Sie anstreben, hat dies massive Rückwirkungen auf das erforderliche Pensionsvermögen, das bis dahin angespart sein sollte.
Wie dringend brauchen Sie Ihre Pension im Ruhestand?
Klingt merkwürdig, ist aber eine der wichtigsten Fragen überhaupt. Je dringender Sie die Rente benötigen, desto wichtiger ist es, die Pensionszusage wirtschaftlich bestmöglich auszustatten – und zwar völlig unabhängig davon, was mit Ihrem Unternehmen zum Pensionsbeginn passieren soll.
Ein Teilverzicht, wenn das Geld nicht ausreicht oder eine Kapitalabfindung mit deutlichen Steuerabschlägen scheiden dann als Handlungsoptionen aus.
Ist die Pensionszusage noch in Ordnung?
Abgesehen von einigen Gestaltungsfehlern, die nur Spezialisten herausfiltern können (schädliche Widerrufsvorbehalte, unzulässige Erdienungsregeln, usw.), gibt es 3 Bereiche die Sie selbst überprüfen können:
Die zentrale Frage ist natürlich, ob Ihnen die zugesagte Altersrente – im Kontext mit Ihren übrigen Altersversorgungsansprüchen – ausreicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Pensionsleistungen (fast) vollständig steuerpflichtig und bei gesetzlich Krankenversicherten auch beitragspflichtig sind!
Der zweite wichtige Punkt ist: Was passiert im Falle Ihres Todes? Bekommt dann Ihr*e (Ehe-)Partner*in eine Witwen(r)rente oder das Restkapital? Falls in Ihrer Zusage bereits Witwen(r)leistungen zugesagt wurden, ist der dort genannte Partner noch der jeweils „aktuelle„?
Sollten Sie Kinder haben, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft unterhaltsberechtigt bei Ihnen sind, sollte auch dies berücksichtigt werden.
Und die letzte wichtige Frage ist: Ist Ihre Pension gegen Inflation gesichert – und wenn ja, wie konkret ist diese Sicherung?
Wie sieht es mit der Pensionsfinanzierung aus?
All die Fragen, die Sie sich bis hierher gestellt und hoffentlich gut beantworten konnten, führen zum entscheidenden Punkt: Wie vollständig ist die Pensionszusage ausfinanziert, um zum Pensionsbeginn den geplanten Weg problemlos beschreiten zu können?
Ebenfalls zu bewerten ist, ob die bisherige Finanzierung über ein gutes Rendite-Risikoprofil verfügt oder ob hier nachjustiert werden sollte.
Auch nicht zu vernachlässigen ist die Frage, ob die Liquidierbarkeit der Pensionsfinanzierung entsprechend der oben definierten Anforderungen gegeben ist, oder wann hier ggf. mit einer Umschichtung in Liquidität begonnen werden sollte.
So sollten beispielsweise Aktien nicht erst heute verkauft werden, wenn morgen das Geld für eine Abfindung benötigt wird. Sie kriegen dann garantiert den schlechtesten Kurs der letzten 10 Jahre!
Falls die Pensionsfinanzierung in einem dieser Punkte Schwachstellen hat, muss sie umgestellt, die Sparleistung erhöht oder auf Teile der Pension verzichtet werden – alles natürlich unter Einhaltung aller erforderlichen Frist- und Formvorschriften.
So schaffen Sie einen soliden Übergang in Ihren wohlverdienten Ruhestand und bringen Ihr Unternehmen gleichzeitig bestmöglich an den Käufer(in) oder übergeben es an Ihren Nachfolger.
Das DIOMEDEA TEAM wünscht Ihnen hierbei viel Erfolg!