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Auch wenn es im ersten Moment vielleicht merkwürdig klingt, die Übernahme eines Unternehmens mit Pensionszusage kann eine tolle unternehmerische Chance für Sie sein.

Außerdem erhöht sich Ihre Übernahmechance deutlich, wenn Sie sich bereit erklären, die Pensionszusage mit zu übernehmen. Nun höre ich schon Ihre Berater unisono rufen: Tun Sie es nicht!

Allerdings sind Sie Unternehmer!

Mit jedem Unternehmenskauf gehen Sie ein Risiko ein. Warum tun Sie das? Weil Sie aufgrund Ihrer Branchenkenntnisse davon ausgehen, dass die Ertragschance das Verlustrisiko überwiegt. Entscheidend für diese Einschätzung ist der Kaufpreis.

Bei einer Pensionszusage ist es im Grunde ähnlich wie beim Unternehmenskauf. Wenn Sie das Chancen-/Risikoprofil, das sich aus der Bewertung einer Pensionsverpflichtung (Übernahmepreis) ergibt, einschätzen können, ist eine unternehmerische Entscheidung möglich. Und das ist eigentlich gar nicht so schwer.

Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer?

Zunächst einmal müssen Sie sich in die Situation des Verkäufers versetzen und seine Möglichkeiten verstehen, bevor Sie einen Vorschlag unterbreiten können. Denn die Situation bei Nachfolge und Unternehmensverkauf mit Pensionszusage ist speziell. Er hat im Wesentlichen zwei Optionen:

  • Wegfall seiner Pensionsansprüche gegen eine Einmalzahlung

Die Einmalzahlung liegt in etwa auf dem Niveau der Bilanzwerte (Handels- oder Steuerbilanz). Diese muss der Käufer versteuern. Im Zusammenspiel mit dem Erhalt des Verkaufspreises kann man vom Höchststeuersatz ausgehen. Im Ergebnis lässt sich aus der Abfindungszahlung in etwa 1/3 der ursprünglich zugesagten Rente gestalten.

Braucht der Verkäufer also seine Rente, bleibt ihm nur folgende Option:

  • Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf einen externen versicherungsförmigen Träger (Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) gegen Zahlung eines Einmalbetrages

Der hierfür erforderliche Mehraufwand vom Unternehmen senkt seinen Verkaufspreis, denn Sie werden ihm den Betrag kaum schenken.

Wo ist Ihre Chance?

Entscheidet sich der Verkäufer für die erste Lösung – wunderbar! Damit entstehen klare Verhältnisse für den Kauf, auch wenn sich hier keine Angebotsmöglichkeit für Sie ergibt.

Will er aber die Rentenleistung, ist Ihre Chance gekommen. Denn die Angebote versicherungsförmiger Pensionsfonds für die Übernahme einer Rentenverpflichtung haben schwindelerregende Höhen erreicht. Da diese Garantien für Langlebigkeit und Zinsen übernommen haben, stecken sie in einer Renditeklemme, die sie teilweise mit Neukunden finanzieren wollen.

Ein Angebot von Ihnen hat diesen Malus nicht, es entstehen keine Vertriebskosten und zudem generiert die Auszahlung von Renten positive Steuereffekte, die bei allen Betrachtungen regelmäßig vergessen werden.

Sie brauchen ein konkretes Beispiel?

Nehmen wir an, der Verkäufer hat einen lebenslangen Pensionsanspruch von 5.000 € und geht in sechs Monaten in Pension. Ein versicherungsförmiger Pensionsfonds ruft für eine Übernahme  1.535.000 € auf (2018). Diesen Betrag würden Sie ihm (im Verhältnis zu einer Kaufpreisermittlung ganz ohne Pensionen) normalerweise vom Unternehmenskaufpreis abziehen.

Stattdessen bieten Sie ihm an, die Pensionsverpflichtung gegen eine Kaufpreisminderung von 1,32 Mio. € im Unternehmen zu belassen. Sie zahlen also keinen Cent, er hat 215.000 € gespart.

Diese 1,32 Mio. € legen Sie getrennt vom übrigen Unternehmensvermögen (und mit einer Insolvenzsicherung für den Käufer versehen) in einem Festgeldentnahmekonto mit 0 % Zinsen an und zahlen hieraus die laufenden Renten bis zu seinem Tod.

Verstirbt der Verkäufer, bevor alles verbraucht ist, haben Sie einen positiven Ertrag, verstirbt er später müssen Sie zuzahlen. 

Wie lange sind Sie im Plus?

Selbst bei diesem sehr einfachen Modell ohne Zinsen reicht der Betrag 22 Jahre. Klingt schon gar nicht so schlecht bei einer aktuell statistischen Lebenserwartung von knapp 18 Jahren für einen heute 65-jährigen.

Allerdings reicht das Geld tatsächlich viel länger, denn es wirken noch zwei Faktoren mit – die schrittweise Auflösung von Steuerrückstellungen (schlecht für Sie) und die Betriebsausgabenwirkung der Rentenzahlung (gut für Sie). Diese sorgen im Zusammenspiel für ein Gesamtplus bis zum 27. Jahr.

Und wenn es doch mal wieder Zinsen gibt?

In der heutigen Zeit schwer vorstellbar, aber vielleicht bekommt man ja in absehbarer Zeit wieder   sichere Renditen. Falls Sie es also schaffen, nach fünf ertragslosen Jahren 2 % Nettoverzinsung pro Jahr für das angelegte Kapital zu erhalten, steigt die risikolose Zeit auf 35 Jahre, der Verkäufer wäre dann 100!

Und die Chancen?

Legt man die Variante mit 2 % Zins nach 5 Jahren zu Grunde, sieht es so aus:

Jahr
Nettoertrag beim Unternehmen bei Tod
1
1.089.135 €
5
918.735 €
10
809.082 €
15
685.440 €
20
546.208 €
25
389.911 €

  

Fazit

Als echter Unternehmer können Sie sehr viel schlechtere Geschäfte als eine Pensionsübernahme abschließen. Sie sollten daher unvoreingenommen an solche Kaufsituationen herangehen und die Möglichkeiten, die sich hier ergeben, genau ausloten.

Hierfür wünscht Ihnen DIOMEDEA viel Erfolg!

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